Ofentausch: Aus alt mach neu

Ofentausch: Aus alt mach neu

Den Ofen tauschen und die Umwelt entlasten

In jedem vierten deutschen Haushalt steht ein Kamin- oder Kachelofen – das ergibt etwa zehn bis elf Millionen mit Holz betriebene Feuerstätten. Als CO2-neutrales Heizsystem leisten moderne Geräte, die den neuesten Umweltstandards entsprechen, einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz. Denn der erneuerbare Energieträger Holz reduziert CO2-Emissionen und spart fossile Brennstoffe. Ansprechpartner in der Region stehen auf der Seite www.kachelofenwelt.de, dem Infoportal der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft (AdK).

Austauschfrist bis Ende 2020 für alte Holzfeuerstätten

Neue Holzfeuerungen verursachen bis zu 85 Prozent weniger Emissionen als viele Geräte aus dem letzten Jahrhundert. Dank moderner Verbrennungstechnik arbeiten sie effizienter und verbrauchen weniger Brennholz. Um die Umwelt zu entlasten, schreibt der Gesetzgeber vor, alte Holzfeuerstätten, die nicht mehr den heutigen Wirkungsgraden gerecht werden und aktuelle Grenzwerte einhalten, in mehrstufigen Übergangsfristen auszutauschen, nachzurüsten oder stillzulegen. Seit 1. Januar 2015 gilt für neue und bestehende Einzelraumfeuerstätten die zweite Stufe der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) mit verschärften Emissionsgrenzwerten für Staub und Kohlenmonoxid sowie Mindestwirkungsgraden.

Als CO2-neutrale Heizsysteme leisten moderne, mit Holz betriebene Feuerstätten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz.

Im Rahmen der mehrstufigen Übergangsregelung endet die nächste Austauschfrist bereits Ende 2020. Bis zu diesem Termin müssen Öfen, die vor dem 1. Januar 1995 in Betrieb genommen wurden, ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Handlungsbedarf besteht im Regelfall dann, wenn auf dem Typschild ein Baujahr zwischen Anfang 1985 bis Ende 1994 verzeichnet ist. Über die Online-Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) unter http://cert.hki-online.de/geraete kann man sich informieren, ob die eigene Feuerstätte alle gesetzlichen Emissions- und Wirkungsgrad-Anforderungen einhält.

Ofenbauer berät, tauscht und modernisiert

Besitzer älterer Öfen sollten sich frühzeitig von einem Ofen- und Luftheizungsbauer beraten lassen. Es muss nicht immer der gesamte Ofen ersetzt werden. In manchen Fällen kommen beispielsweise Austausch-Heizeinsätze infrage. Besitzer einer neueren, emissionsarmen Feuerstätte, die nach dem 1. Januar 2015 eingebaut wurde, müssen nichts tun, denn sie erfüllt die aktuellen, verschärften Anforderungen. Der Betrieb eines solchen Gerätes ist sogar an Tagen mit Feinstaubalarm wie etwa in Stuttgart erlaubt. (djd)

Fotos: djd/AdK/www.kachelofenwelt.de/Leda

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