Hauseigentümer müssen gefährliche Eiszapfen entfernen

Hauseigentümer müssen gefährliche Eiszapfen entfernen

Beim anhaltenden Winterwetter werden der Feuerwehr Braunschweig derzeit vermehrt Eiszapfen und Schneebretter an Gebäudedächern gemeldet.

 

Über öffentlichen Gehwegen hängende Eiszapfen stellen eine erhebliche Gefahr für Passanten dar. Gleiches gilt für von Dächern rutschende Schneebretter. Tauwetter wird die Entstehung von Eiszapfen und Dachlawinen weiter verstärken. Die Stadtverwaltung erinnert deshalb an die für Hauseigentümer geltenden Bestimmungen.


Grundsätzlich haftet die Eigentümerin oder der Eigentümer des betreffenden Gebäudes für Personen- und Sachschäden, die durch herabfallende Eiszapfen oder Schneebretter verursacht werden. Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht und der geltenden Regelungen der Stadt Braunschweig zur Sicherstellung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung sind die Eigentümer verpflichtet, Eiszapfen und Schneebretter an ihren Gebäuden zu entfernen, wenn von ihnen eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen kann. Falls der Eigentümer oder eine durch ihn beauftragte Firma sie nicht beseitigen können, muss der Gefahrenbereich unverzüglich fachgerecht abgesperrt werden.

Die Feuerwehr Braunschweig leistet erst Unterstützung und Hilfe, wenn der Gebäudeeigentümer diese Maßnahmen nicht umsetzen kann. Der Feuerwehreinsatz ist für den Gebäudeeigentümer kostenpflichtig.
Gebäudeeigentümer sind ebenfalls verpflichtet, auf ihren Grundstücken Feuerwehrzufahrten und ausgewiesene Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge von Schnee zu befreien und freizuhalten. Dies ist notwendig, um jederzeit zum Beispiel den Einsatz einer Drehleiter zur Menschenrettung zu ermöglichen.
Die Feuerwehr rät weiterhin, Gebäude oder Teilbereiche von Gebäuden, die nicht dauerhaft genutzt werden, weiterhin soweit zu beheizen, dass Wasserleitungen nicht einfrieren.  Das in den Rohren entstehende Eis kann die Leitungen zum Platzen bringen. Steigen die Temperaturen wieder über den Gefrierpunkt, tauen die geborstenen Leitungen auf, und das Wasser kann ungehindert austreten. Die Folge sind erhebliche Wasserschäden, die vermieden werden können.
Weitere Informationen unter: www.braunschweig.de

Foto: oh/Couleur

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